Schulverfassung (Stand Juni 2021)

A  Präambel

Lernen kann nur in einer positiven von gegenseitiger Wertschätzung und Achtung geprägten Atmosphäre gelingen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf ihrem Weg zu einem selbst gesteuerten Leben und zur sozialen Verantwortung  gefördert werden. Voraussetzung dafür ist ein demokratisches Miteinander.

B  Grundsätze und Ziele

Das Handeln von Lehrern/Lehrerinnen und Schülern/Schülerinnen der Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn richtet sich an den folgenden Grundsätzen und Zielen aus:

1.Friedfertigkeit / Konfliktfähigkeit

wir respektieren uns gegenseitig

wir wenden keine Gewalt an

wir beleidigen und verletzen nicht durch Äußerungen

wir ärgern niemanden

wir lachen niemanden aus

wir lernen positiv zu streiten

wir verhandeln

wir schlichten

2.Toleranz

wir akzeptieren, dass Menschen verschieden sind

wir lassen andere Meinungen und Ansichten gelten

wir bauen Vorurteile ab

3.Gesprächsbereitschaft

wir versuchen unser Gegenüber wirklich zu verstehen

wir hören zu

wir fragen nach

wir vermeiden Ironie und verletzende Äußerungen

wir äußern unsere Meinung, Wünsche und Kritik in angemessener Form

4.Rücksicht

wir versuchen, uns in die Lage anderer hineinzuversetzen

wir nehmen Rücksicht aufeinander

wir verhalten uns so, dass alle ungestört arbeiten können

5.Hilfsbereitschaft / Kooperation

wir helfen uns gegenseitig

wir setzen uns für andere ein

wir arbeiten miteinander

wir planen gemeinsam

wir versuchen, Neid zu überwinden

6.Selbstbeherrschung

wir versuchen, unser Verhalten zu kontrollieren

wir bemühen uns insbesondere um Beherrschung, wenn Ärger die Gefühle bestimmt.

7.Höflichkeit

wir gehen höflich und freundlich miteinander um

wir lassen andere ausreden

wir schaffen ein angenehmes Schulklima durch freundliche Umgangsformen

8.Verantwortungsbewusstsein

wir zeigen uns verantwortlich für ein gutes Schulklima

wir erkennen und übernehmen Aufgaben in der Schulgemeinschaft

wir zeigen uns verantwortlich für die Menschen in der Schulgemeinschaft

wir zeigen uns verantwortlich für das Eigentum der Schulgemeinschaft

Eine Zusammenstellung von Verhaltensregeln nach den oben genannten Grundsätzen und Zielen findet sich in der Schulordnung der GGemS Lensahn. (C)

Die Einhaltung dieser Schulordnung ist für Lehrkräfte und Schüler/innen verpflichtend.

Es ist die Aufgabe der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers, zu Beginn eines Schuljahres die Schulverfassung und die Schulordnung mit der Klasse zu besprechen und die Eltern darüber in Kenntnis zu setzen.

Eltern tragen große Verantwortung für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder. Deshalb sorgen sie gemeinsam mit der Schule dafür, dass die Schüler im Sinne der oben genannten Grundsätze heranwachsen. Dies ist z.B. durch eine aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben, durch den Besuch von Elternabenden und Elternmitbestimmung möglich.

In Konfliktfällen können sich sowohl SchülerInnen wie auch Eltern oder Lehrkräfte an eine Schlichtungskommission wenden. Diese ist zusammengesetzt aus jeweils zwei Schülern/Schülerinnen, zwei Lehrkräften und zwei Elternvertretern/vertreterinnen und hat die Aufgabe zu vermitteln.

Zur Entwicklung / Erhaltung eines guten Schulklimas ist es wichtig, positives Verhalten zu verstärken und die soziale Verantwortung zu fördern. (E und F)

Angemessenes Verhalten muss aber auch eingefordert und durchgesetzt werden, d.h. Fehlverhalten muss Konsequenzen haben. (D)

C      Schulordnung für die Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn

1.  Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.

2.  Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu  unterrichten.

3.  Jeder muss stets die Rechte der anderen achten.

Um in der Schule ungestört und erfolgreich lernen zu können, halten wir uns unbedingt an folgende Regeln:

1.   Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.

2.   Wir bringen unsere Schulsachen vollständig (auch Sportzeug) mit.

3.   Wir machen unsere Hausaufgaben pünktlich und gewissenhaft.

4.   Wir verletzen andere nicht durch Worte und körperliche Gewalt.

5.   Wir achten das Eigentum anderer und das Schuleigentum.

      Wir gehen so achtsam damit um, dass es nicht beschädigt wird. Derjenige,

      der Gegenstände mit Absicht oder aus Unachtsamkeit beschädigt, muss sie

      ersetzen.

6.   Wir halten unseren Schulhof und das Schulgebäude (einschließlich der

      Toiletten) sauber.

7.   Wir benutzen keine Handys, Musikabspielgeräte und Smartwatches auf dem

      Schulgelände.

8.   Wir werfen oder schießen nicht mit Schneebällen oder anderen

      Gegenständen (mit Ausnahme von zugelassenen Spielgeräten).

9.   Wir kauen auf dem Schulgelände kein Kaugummi.

10. Wir verlassen (außer nach besonderer Genehmigung durch Lehrkräfte)

       in den großen Pausen unsere Unterrichtsräume.

11. Wir verlassen das Schulgelände nur mit Erlaubnis.

12.  Wir folgen den Anweisungen der Lehrkräfte und des pädagogischen

       Personals.

13. Wir rauchen nicht auf dem Schulgelände.

14. Wir bringen keinen Alkohol mit.

15. Wir bringen keine Drogen, Waffen, Laserpointer oder Feuerwerkskörper mit.

D        Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schulordnung

zu 1:        (Störungen durch Zuspätkommen)

             Nachholen der versäumten Unterrichtszeit

zu 2-3:   (Störungen z B. durch fehlendes Material, fehlende Hausaufgaben)

             wie 1

               Nacharbeiten des behandelten Unterrichtsstoffes in Extrastunden je nach   

               Fach auch alternative Beschäftigung in anderen Klassen

zu 4:        (körperliche Gewaltanwendung bzw. Gewaltandrohung) sowie respektlose und

                verletzende Äußerungen)

               Gespräch unter den Beteiligten

               pädagogische Insel

             Zeugnisbemerkung, die nur durch Positivleistungen bzw. halbjährliche                 

               Unauffälligkeit zu entfernen ist.

               zusätzlich im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegenden Vorkommnissen:               

               Benachrichtigung der Eltern

             sofort nach Hause

             schriftliche Missbilligung

             schriftlicher Verweis

             Ausschluss vom Unterricht

             Schulverweis

zu 5,6,9: Beschädigung bzw. Verschmutzung von persönlichem Eigentum anderer sowie des

                schulischen Inventars, z.B. Kauen von Kaugummi, Spucken, Zerstörung von

                Aushängen oder Bildern

             Reinigungsdienste auf dem Schulgelände

                Reinigungsdienste im Schulgebäude vorzugsweise in dem betroffenen                  

                Gebäudeteil (auch in den Toiletten)

                Hilfsdienste in der Mensa oder beim Hausmeister am Nachmittag                   

                Wiederbeschaffung von zerstörtem Material

zu 7- 8:    (Beeinträchtigung von Personen z. B. durch Benutzung verbotener Gegenstände)

               Abnehmen der Gegenstände durch Lehrkräfte

                Verwarnung

              Benachrichtigung der Eltern

              im Wiederholungsfall nach Hause

              schriftliche Missbilligung

              schriftlicher Verweis Zeugnisbemerkung (siehe oben)

zu 1015: (Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis sowie Nichtbeachtung von

                 Anweisungen, Rauchen auf dem Schulgelände, Mitbringen von Alkohol, Drogen,                   

                 Waffen)

                 wie 4

               Pausen unter Aufsicht

E. Konsequenzen bei positivem Verhalten

  1. Lob und Anerkennung
  • Zeugnisvermerke
  • Urkunden
  • Buchpreise
  • Vergünstigungen (z.B. Teilnahme an Veranstaltungen)

F. Einrichtungen zur sozialen Verantwortung

1. Schlichtungskommission Zusammensetzung: 2 Schüler, 2 Eltern, 2 Lehrer

      gewählt für 1 Jahr

      Sie soll dafür sorgen, dass die Schulverfassung eingehalten wird.

      Eine schriftliche Eingabe vorher ist erforderlich.

      Ein Lehrer übernimmt die Koordination.

2. Patenschaften

3. Wir für uns

4. Streitschlichter